Unter einer Ausgrabung (englisch archaeological excavation)[1] beziehungsweise Grabung wird im deutschen Sprachraum die archäologische oder paläontologische Freilegung eines von Erdboden oder von Erd- oder Steinauftragung verdeckten Befundes (Bodendenkmal) verstanden, bei dem dieser Vorgang mit wissenschaftlicher Zuverlässigkeit dokumentiert wird. Es ist letztlich eine kontrollierte Zerstörung des Befundes. Die Größe der Grabungsfläche richtet sich nach dem Befund an sich, den zur Verfügung stehenden Mitteln und der akuten Notwendigkeit (Grabungsumfang) sowie den handlungsbestimmenden Zielen. Die Abtragung des Erdbodens erfolgt schichtweise, sie zählt zu den „invasiven archäologischen Methoden“. Zentral ist neben der (Einzel-)Fundbergung auch die Datierung, hier bieten sich verschiedene Datierungsmethoden an. Bauten, Gebäude, Grabanlagen etc. werden ebenfalls freigelegt, verbleiben aber zumeist in situ (latein. „am Platze“) und erfahren hiernach nur selten einen gerichteten Transport.